Hinweise zum Bildungs- und Teilhabepaket

Oftmals lässt die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass Kinder und Jugendliche einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in der Kita oder der Schule teilnehmen, oder bei Schulausflügen und Klassenfahrten mit dabei sind.

Dass dies trotzdem möglich ist, ermöglicht das Bildungs- und Teilhabepaket (kurz: BuT).

Hierauf haben Sie Anspruch, wenn Sie bzw. Ihre Kinder folgende Leistungen beziehen oder ein Anspruch besteht:

  • SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende,
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII,
  • auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag
  • oder Sie verfügen über ein geringes Einkommen und gehören daher zum Personenkreis der Geringverdiener

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Leistungen , dann erhalten ihre Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren Zuschüsse für

  • Mittagessen in der OGS
  • eintägige Ausflüge mit der Schule und der OGS
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • Schulbedarf
  • Lernförderung
  • freizeitpädagogische Angebote (z.B. Sportverein, Musikunterricht, Ferienfreizeit etc.)

Anträge und weitere Infos erhalten Sie im Büro der Schulsozialarbeit.

Ich helfe Ihnen gerne beim Ausfüllen und bei weiteren Fragen!