Sie beziehen Leistungen:
- vom Jobcenter (ALG II)
- vom Sozialamt (Sozialhilfe)
- vom Sozialamt (Bereich Asyl)
Am einfachsten geht es, wenn Sie dafür sorgen, dass dem Träger der OGS (KJA Köln gGmbH) immer ein aktueller Leistungsbescheid vorliegt! Diesen können Sie gerne in der OGS sowie bei der OGS-Leitung oder Schulsozialarbeiterin zur Weiterleitung abgeben
Sie erhalten:
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Bitte beachten Sie, dass dem Träger der OGS (KJA Köln gGmbH) ein, jeweils zum aktuellen Stichtag (30.09. bzw. 15.03.) gültiger Leistungsbescheid vorliegt und Sie zum Schul- bzw. Halbjahresbeginn einen separaten Kurzantrag ausfüllen müssen. Unterlagen und weitere Informationen erhalten Sie bei der OGS-Leitung oder der Schulsozialarbeiterin.
Sie verfügen über ein:
- geringes Einkommen
- zählen zu den sogenannten Geringverdienern, erhalten jedoch keine der o.g. Sozialleistungen
Sie zahlen zunächst den Komplettpreis je Mittagessen, können aber einen BuT-Antrag, Modul gemeinschaftliches Mittagessen, im Jobcenter Köln, Pohligstraße 3, 50969 Köln stellen und dort Ihren Anspruch auf die Ermäßigung beim Mittagessenspreis prüfen lassen. Wenn die Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket ergibt, erhalten Sie eine Erstattung der gezahlten Beträge für das ermäßigte Mittagessen.